1. Allgemeines
Für alle von uns ausgeführten Lieferungen und Leistungen gelten nachstehende Verkaufs- und Lieferbedingungen. Wir weisen darauf hin, dass ein Vertragsabschluss für uns nur zu diesen Bedingungen möglich ist. Einkaufsbedingungen des Auftraggebers haben für uns keine verpflichtende Wirkung. Alle angeführten Teile, Namen, Referenznummern, Symbole und Beschreibungen sind nur zu Referenzzwecken angegeben. Damit soll nicht gesagt werden, das irgendein aufgeführtes Teil ein Produkt dieser Hersteller ist.
2. Preise
a) Alle Preise sind Nettopreise ohne MWSt. ab unserem Lager/ Werk.
b) Die angegebenen Preise gelten ohne Verpackung, Versand und Versicherung. Werden wir mit Verpackung, Versand und Versicherung beauftragt, werden diese Kosten dem Besteller in Rechnung gestellt.
c) Für den Fall der Versendung der Ware in Drittländer gehen alle Zölle, Steuern und andere öffentliche Abgaben zu Lasten des Bestellers.
3. Zahlungsbedingungen
a) Unsere Rechnungen sind, sofern nicht anders schriftlich vereinbart, mit Rechnungslegung zur Zahlung fällig. Alle Zahlungen haben spesenfrei und ohne Abzug geleistet zu werden.
b) Vertreter sind zum Inkasso nicht berechtigt. Zahlungen können mit Wirksamkeit nur an uns selbst erfolgen.
c) Die Hereinnahme von Wechseln bedarf einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung. Wechsel und Schecks werden stets nur zahlungshalber und nicht an zahlungsstatt entgegengenommen.
d) Bei Vertragsstornierung durch den Käufer ist der Verkäufer berechtigt den erlittenen Schaden oder eine zehnprozentige Stornogebühr zu fordern.
e) Sofern Ratenzahlung vereinbart ist, tritt Terminverlust bei Nichtzahlung auch nur einer Rate ein und es wird der gesamte aushaftende Betrag sofort zur Zahlung fällig. Für den Fall des Zahlungsverzuges des Bestellers sind wir nicht mehr verpflichtet, noch nicht ausgeführte Lieferungen undLeistungen weiter zu erfüllen. Für den Fall des Zahlungsverzuges sind Verzugszinsen in der Höhe von 6% über der jeweiligen Bankrate vereinbart. Im Falle des Zahlungsverzuges werden Zahlungen zuerst auf Kosten, dann auf Zinsen und letztendlich auf die Hauptsache verrechnet. Bei mehreren bestehenden Schuldverpflichtungen des Bestellers werden Zahlungen zuerst auf nicht besicherte Forderungen und sodann auf die ältesten Schuldverpflichtungen verrechnet.
4. Lieferung und Lieferfrist
a) Die Erfüllung und der Gefahrenübergang finden stets mit dem Abgang aus unserem Lager statt. Somit hat die Überprüfung der Ware in unserem Lager stattzufinden.
b) Für den Fall des Annahmeverzuges des Bestellers geht die Gefahr auf den Besteller bereits mit der Erklärung der Lieferbereitschaft durch uns über.
c) Soweit Teilleistungen nicht ausdrücklich schriftlich ausgeschlossen sind, sind sie jederzeit zulässig.
d) Die Versandart wird von uns bestimmt, soweit nicht schriftlich anderes vereinbart wurde.
e) Betriebsstörungen, Fälle höherer Gewalt, gleichgültig ob sie bei uns oder unseren Zulieferern eintreten, entbinden uns von der Lieferverpflichtung oder von der Einhaltung der vereinbarten Lieferfristen. Wir sind berechtigt, nach Behebung der Störung nachzuliefern.
f) Alle Lieferungen erfolgen unfrei ab Sitz des Lieferanten für Rechnung und Gefahr sowie auf Kosten des Bestellers. Versicherung erfolgt nur auf Kosten und ausdrücklichen schriftlichen Wunsch des Bestellers.
g) Die bestätigte Lieferzeit ist unverbindlich, Schadenersatzansprüche wegen Überschreitung der Lieferfrist sind ausgeschlossen.
h) Der Verkäufer behält sich vor, von dem Vertrag zurückzutreten für den Fall, dass ihm vor Lieferung Umstände in den wirtschaftlichen Verhältnissen des Bestellers bekannt werden, durch welche seine Forderung nicht mehr ausreichend
gesichert erscheint.
5. Umfang und Lieferverpflichtungen
a) Für den Umfang der Lieferverpflichtung ist der Auftrag des Bestellers maßgebend.
b) Für den Fall, dass unsere Auftragsbestätigung vom Auftrag des Bestellers abweicht, gilt unsere Auftragsbestätigung als vereinbart, wenn der Besteller nicht am selben Tag des Erhalts unserer Auftragsbestätigung schriftlich widerspricht. Änderungen des Auftrages durch den Besteller haben nur dann Wirksamkeit, wenn sie von uns schriftlich bestätigt werden.
c) Alle unsere Angebote sind unverbindlich und freibleibend. Angaben in den Leistungsbeschreibungen, Gewicht und Qualität, Betriebsdauer usw. sind ca.-Angaben.
6. Gewährleistung/Garantie/Schadenersatz
a) Den Besteller trifft die sofortige Überprüfungs- und Rügepflicht. Rügen bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform. Eine Rüge ist rechtzeitig, falls sie binnen 5 Werktagen nach Übergabe bzw. Eintritt des Mangels schriftlich bei uns erhoben wird.
b) Der Besteller ist nicht berechtigt, die Gesamtlieferung zu beanstanden, wenn nur Teile der Lieferung Mängel aufweisen. Wir sind berechtigt, die beanstandeten Stücke nachzuliefern oder auszutauschen.
c) Unsere Gewährleistung beschränkt sich auf Nachtrag des Fehlenden und Verbesserung. Darüber hinausgehende Gewährleistungsansprüche sind ausgeschlossen.
d) Für den Fall, dass berechtigterweise Gewährleistungsansprüche geltend gemacht wurden, hat der Besteller die beanstandete Ware auf eigene Kosten und eigene Gefahr an uns zu senden. Nach Mängelerhebung wird die Ware auf Kosten und Gefahr des Bestellers an den Besteller zurückgesandt.
e) Über die gesetzliche Gewährleistung hinaus leisten wir keinerlei Garantie.
f) Für den Fall dass der Produzent Garantie leistet, treten wir dem Besteller die uns gegenüber dem Produzenten zustehende Garantieansprüche ab.
g) Die Gewährleistung erlischt, wenn der Kaufgegenstand von fremder Seite oder durch Einbau von Teilen fremder Herkunft verändert wurde.
h) Für Reparaturarbeiten und gebrauchte Kaufgegenstände wird jede Gewähr ausgeschlossen.
i) Für den Fall des Weiterverkaufs innerhalb der Gewährleistungsfrist erlischt die Gewährleistung.
j) Der Besteller ist nicht berechtigt, Ansprüche aus dem Titel der Gewährleistung abzutreten. Schadenersatzansprüche aus welchem Titel auch immer, insbesondere aus Mangelfolgeschadenersatzansprüchen oder Geräteausfallzeiten sind ausdrücklich ausgeschlossen.
k) Natürlicher Verschleiß und Beschädigungen die auf Fahrlässigkeit oder unsachgemäße Behandlung zurückzuführen sind, sind von der Gewährleistung ausgeschlossen. Weiters erlischt die Gewährleistung wenn der Käufer die Vorschrift des Verkäufers über die Behandlung des Kaufgegenstandes nicht ordnungsgemäß durchführt bzw. durchführen lässt.
7. Eigentumsvorbehalt
a) Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises oder bis zum Ausgleich aller sonstigen aus der Geschäftsbeziehung bestehenden Forderungen bleibt die Ware unser Eigentum.
b) Der Besteller ist nicht berechtigt, unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware weiterzuverkaufen oder zu vermieten, oder anderweitig zu überlassen, oder als Sicherung zu übereignen. Für den Fall, dass die gelieferte Ware zur Weiterveräußerung durch den Besteller bestimmt ist, tritt mit Weiterveräußerung der Besteller seine Kaufpreisforderung an seinen Kunden an uns ab. Wir sind berechtigt die abgetretene Kaufpreisforderung direkt beim Kunden des Bestellers geltend zu machen, jedoch dazu nicht verpflichtet.
c) Dem Besteller ist die Verpfändung unter Eigentumsvorbehalt gelieferter Ware untersagt. Eine Pfändung der Ware hat der Besteller uns unverzüglich und nachweislich anzuzeigen. Die Kosten eines allfälligen Exiszindierungsverfahrens hat der Besteller zu tragen.
d) Der Verkäufer ist im Falle, dass der Käufer seine vertraglichen Verpflichtungen nicht einhält oder in Zahlungsverzug gerat, berechtigt, dem Käufer das Verfügungs- und Benützungsrecht an den unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren ohne Inanspruchnahme des Gerichtes zu entziehen und im Falle der Vereinigung zu demontieren. Der Käufer verpflichtet sich, den hierzu beauftragten Personen des Verkäufers freien Zutritt zum Kaufgegenstand, wo immer er sich befindet, zu gewähren.
8. Rechtswahl und Gerichtsstand
Es gilt österreichisches Recht. Gerichtsstand: A-8570 Voitsberg.